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Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ ab 2017
Mandanten-Merkblatt
[i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, Herne 2015 Nicht jeder Unternehmer kann oder will eine Registrierkasse oder ein Kassensystem einsetzen und führt deshalb eine offene Ladenkasse. Die Finanzverwaltung stellt an diese Form der Kassenführung besondere Anforderungen vor allem im Hinblick auf das Prüffeld Einnahme-Vollständigkeit. Auf diese Anforderungen müssen steuerliche Berater ihre Mandanten hinweisen – unabhängig davon, inwieweit der Gesetzgeber noch den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen realisiert. Das vollständige Merkblatt als Word-Dokument ist in der NWB-Datenbank unter NWB JAAAF-88008 abrufbar.
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