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Online-Nachricht - Montag, 12.12.2016

Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2017 (BMF)

Das BMF informiert über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017 ().

Hintergrund: Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Dies gilt ab gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2017 sind - teilweise - durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom (BGBl. I Seite 2637) festgesetzt worden.

Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2017 gewährt werden,

  1. für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 €,

  2. für ein Frühstück 1,70 €.

Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR 2015 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl I Seite 1412) hingewiesen.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
JAAAF-88141