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BBK Nr. 24 vom Seite 1172

Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Gebäuden

Bastian Franke und David Wächtershäuser

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1186Die Abgrenzung von Herstellungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand ist und bleibt ein herausfordernder Dauerbrenner mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Liquidität und betriebswirtschaftliche Kennzahlen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Ausgangsfrage: Was sind Herstellungskosten?

[i]Negativabgrenzung von Erhaltungsaufwand Auch wenn die sachgerechte Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand in der Praxis oft schwierig ist – das Prinzip ist einfach: Alles, was nicht unter die Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB fällt, ist Erhaltungsaufwand. Die Vorschrift definiert Herstellungskosten als Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen für:

  • die Herstellung eines neuen Vermögensgegenstands,

  • die Erweiterung eines bereits existierenden Vermögensgegenstands oder

  • eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung.

II. Sonderregelung für anschaffungsnahe Herstellungskosten

[i]Wandlung von Erhaltungsaufwand in Herstellungskosten Bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten ist die einschneidende steuerrechtliche Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu beachten. Danach gehören Aufwendungen bereits dann zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten des...

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