Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH erklärt Preisbindung bei Arzneimitteln für unionsrechtswidrig
EuGH, Urteil vom 19. 10. 2016 - Rs. C-148/15
Mit Beschluss vom - I-20 U 149/13 hat das OLG Düsseldorf dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der Preisbindungsklauseln im Deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) mit europäischem Recht vorgelegt. Apotheken sind in Deutschland bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente aufgrund des AMG an die festgesetzten einheitlichen Abgabepreise gebunden (§ 78 Abs. 1 AMG). Der gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte ( GmS-OBG 1/10 NWB YAAAF-85865) sowie der BGH (zuletzt: Beschluss vom - I ZR 68/14 NWB QAAAF-68353) und auch das NWB OAAAF-72213) hatten entschieden, dass die einschlägigen Regelungen des AMG auch gegenüber ausländischen Versandapotheken gälten. Mit dem Recht der EU war dies nach Ansicht der deutschen Gerichte vereinbar. Sie vertraten die Ansicht, es sei dem deutschen Staat aufgrund des Territorialprinzips gestattet, Endverbraucherpreise auch gegenüber ausländischen Versandapotheken zu bestimmen, da diese letztlich zulasten der deutschen Krankenkasse gehen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
1. Der Sachverhalt
[i]Durch Boni wurden Preisbindungen unterlaufenDie „Deutsche Parkinson Vereinigung“ (kurz: DPV) ist eine Selbsthilfeorganis...