NWB Nr. 50 vom Seite 3761

Ende gut, alles gut?

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

„Überraschende Folgen und offene Fragen“

Ein interessantes, von vielen Änderungen geprägtes Steuerjahr 2016 neigt sich nun mit schnellen Schritten dem Ende zu. Bereits ein Ende gefunden haben in diesem Jahr unter anderem die Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Erbschaftsteuer und zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität, das Investmentsteuerreformgesetz sowie das Besteuerungsmodernisierungsgesetz. Noch zu einem Abschluss kommen sollen beispielsweise „BEPS 1“ sowie das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (§ 8d KStG neu). Bislang – zum Zeitpunkt der Druckfreigabe dieser Ausgabe – unvollendet geblieben ist dagegen das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze. Einen Rück- und Ausblick auf die Rechtsentwicklungen im ablaufenden Jahr und für das kommende Jahr haben Korn/Strahl in der letzten Ausgabe ( S. 3652) gegeben – verbunden mit praktischen Tipps für die tägliche Arbeit und Gestaltungshinweisen. Die Ausführungen werden in der aktuellen Ausgabe auf ergänzt um eine Erörterung ausgewählter höchstrichterlicher Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Ausgewählt wurden von den Autoren diejenigen Urteile und BMF-Schreiben, denen in der Praxis besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Besondere Beachtung verdienen auch die beiden kürzlich veröffentlichten Urteile zur Ausgliederung von Pensionszusagen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine sog. Pensions-GmbH. Galt bisher, dass die Ablösung einer Pensionszahlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn anzurechnen war, hat der Bundesfinanzhof seine Auffassung jetzt geändert und damit die Möglichkeiten zur Entsorgung von Pensionszusagen erweitert. Da durch die Ablösezahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers, sondern einer des neuen Arbeitgebers erfüllt werde, liege hierin ein lohnsteuerlich irrelevanter Gläubigerwechsel. Die Voraussetzungen, unter denen die Übernahme einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösebetrags durch eine sog. Pensions-GmbH beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn führt, hat Geserich in erläutert. Die weiteren, über die lohnsteuerrechtliche Beurteilung hinausgehenden, zum Teil überraschenden Folgen der Rechtsprechung stellt Janssen auf dar.

Wenig überraschend dagegen ist aufgrund der im Oktober beschlossenen, oben bereits erwähnten steuerlichen Förderung der Elektromobilität davon auszugehen, dass diese bei der Gestellung von Dienstfahrzeugen zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Im Praxisleitfaden auf der geben Olbertz/Groth Formulierungshilfen für eine entsprechende arbeitsvertragliche Überlassungsvereinbarung.

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 3761
QAAAF-88010