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Steuerrecht aktuell 3/2016
Peter Mann, Bernhard Hillmoth, Annette Höne, Benno L’habitant, Sandra Matthes, Bert-Hagen Strodthoff-Rolfes

Steuerrecht aktuell 3/2016

Ertbschaftsteuerreform 2016Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-GeschäftsführerAufwendungen für eine ArbeitseckeÜberschussprognose bei einer FerienwohnungGeschäftsveräußerung im GanzenNachweise bei der innergemeinschaftlichen LieferungWechsel der SteuerschuldnerschaftAufzeichnungsmängel

2016

ISBN Online: sta516
ISBN Print: 978-3-482-65629-3

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Steuerrecht aktuell 3/2016

Teil C: Verwaltungsanweisungen

I. Einkommensteuer/Lohnsteuer

Pauschbeträge für behinderte Menschen und Pflegepersonen

:005, NWB DokID: NWB EAAAF-80954

(Bernhard Hillmoth)

Zusammenfassung und Folgerungen

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird ab 2017 völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den verschiedenen Bereichen (Modulen). Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Konsequenzen aus der Reform gezogen.

Aus den bisherigen Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Dies führt dazu, dass auch die steuerlichen Regelungen überdacht werden müssen. So haben z. B. behinderte Menschen einen Anspruch auf einen Pauschbetrag für behinderte Menschen gem. § 33b EStG. Für Personen mit dem Merkmal „H“ (Hilflosigkeit), dem die Pflegestufe...