Steuerrecht aktuell 3/2016
2016
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Teil C: Verwaltungsanweisungen
I. Einkommensteuer/Lohnsteuer
Pauschbeträge für behinderte Menschen und Pflegepersonen
:005, NWB DokID: NWB EAAAF-80954
(Bernhard Hillmoth)
Zusammenfassung und Folgerungen
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird ab 2017 völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den verschiedenen Bereichen (Modulen). Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Konsequenzen aus der Reform gezogen.
Aus den bisherigen Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Dies führt dazu, dass auch die steuerlichen Regelungen überdacht werden müssen. So haben z. B. behinderte Menschen einen Anspruch auf einen Pauschbetrag für behinderte Menschen gem. § 33b EStG. Für Personen mit dem Merkmal „H“ (Hilflosigkeit), dem die Pflegestufe...