Gesetzgebung | Stellungnahme zum StUmgBG (DAV)
Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) hat zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG Stellung genommen.
Hintergrund: Als Reaktion auf die Veröffentlichungen zu den sog. Panama Papers hat das BMF den Entwurf eines StUmgBG vorgelegt, mit dem verfahrensrechtliche Verschärfungen eingebracht werden (lesen Sie hierzu unsere News v. 02.11.2016). Von besonderer Bedeutung ist das Vorhaben, die in § 370 Abs. 3 Satz 2 AO normierten Regelbeispiele des besonders schweren Falls einer Steuerhinterziehung um eine weitere Ziffer zu erweitern. Unter Ziff. 6 wird die Steuerhinterziehung unter Verwendung von Drittstaatengesellschaften, auf die der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, als besonders schwerer Fall gewertet.
Hierzu führt der DAV u.a. weiter aus:
Der Referentenentwurf ist bis auf die geplante klarstellende Aufhebung des Bankgeheimnisses insgesamt abzulehnen, da er auf der einen Seite keinerlei Verbesserungen für die Finanzverwaltung bringen wird, auf der anderen Seite aber zu einer nicht gerechtfertigten Kriminalisierung der Steuerpflichtigen führen wird, weil die Gefahr besteht, dass schon das bloße Unterhalten von Domizilgesellschaften zu einem Hinterziehungsverdacht führen wird.
Die komplette Stellungnahme ist auf der Homepage des DAV veröffentlicht.
Quelle: DAV online (il)
Fundstelle(n):
NWB IAAAF-87609