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Der geplante öffentliche Ertragsteuerinformationsbericht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 854Die Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmensgruppen hat für die EU-Kommission Priorität. Ein wesentliches Mittel dazu ist für sie die Erhöhung der steuerlichen Transparenz. Sie soll zum einen durch den steuerlichen Informationsaustausch der Fiskusse über länderbezogene Berichte geschaffen werden. Zum anderen schlägt sie einen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht vor. Die Einführung des Vorhabens hat gute Chancen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Grundlagen und Ziele der beiden länderbezogenen Berichte
[i]CbCR des BEPS-Projekts soll die Compliance der Unternehmen erhöhen und den Behörden Risiken aufdeckenDie Umsetzung des „länderbezogenen Berichts multinationaler Unternehmensgruppen“ durch § 138a AO-E steht kurz bevor. Er verpflichtet konzernverbundene Unternehmen ab 750 Mio. € Vorjahresumsatz zur jährlichen Übermittlung von Country-by-Country Reports an das BZSt. Er geht auf die BEPS-Initiative der OECD zurück und wird EU-weit durch die Richtlinie (EU) 2016/881 vorgegeben. Beim steuerlichen CbCR steht die Abschätzung von Gewinnverkürzungspotenzial im Fokus. Die knappen Prüfungsressourcen sollen sinnvoll konzentriert werden. Die Angaben des steuerlichen CbC Reports unterliegen ...