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FG München | Steuerpflicht von Beiträgen zur österreichischen betriebliche Versorgungskasse
(1) Beitragszahlungen eines österreichischen Arbeitgebers nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes an die betriebliche Versorgungskasse (BV-Kasse) gehören bei einem im Inland ansässigen Arbeitnehmer (Grenzgänger) zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. (2) Der Zufluss des Arbeitslohns erfolgt im Zeitpunkt der Beitragsabführung des Arbeitgebers an die BV-Kasse. (3) Der Steuerpflicht nach dem deutschen EStG steht nicht entgegen, dass die (Pflicht-)Beiträge zur BV-Kasse nach dem öEStG steuerfrei sind; die Beitragszahlungen erfüllen keinen Steuerbefreiungstatbestand des EStG. (4) Die Belastung der Beiträge zur BV-Kasse mit deutscher Einkommensteuer stellt keinen Verstoß gegen Unionsrecht dar.
Der Kl. war als Gre...