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StuB 23/2016 S. 933

Zeitpunkt der Realisierung stiller Reserven bei einer Vermögensübertragung gegen eine Gegenleistung in Form einer Sachleistung

(1) Wird im Rahmen einer Vermögensübertragung (Vollübertragung) nach § 174 Abs. 1 UmwG als Gegenleistung die Erbringung einer Sachleistung vereinbart, in der stille Reserven vorhanden sind, weil der Buchwert in der Bilanz der Übernehmerin unter dem Wert liegt, mit dem das Vermögen der übertragenden Körperschaft übernommen wird, so unterliegt gem. nrkr. NWB QAAAF-76372 (BFH-Az.: I R 27/16) dieser Gewinn in dem Veranlagungszeitraum, in dem der steuerliche Übertragungsstichtag liegt, jedenfalls dann nicht der Besteuerung, wenn die Gegenleistung erst im Folgejahr bewirkt wird. (2) Dabei kann offen bleiben, ob dieser Gewinn Teil des Übernahmegewinns nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 ist, auf den die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG zwar anwendbar ist, der steuerlich aber außer Ansatz bleibt, oder ob es sich um ei...

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