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Hinweis auf Erlangung einer Restschuldbefreiung
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist gem. NWB AAAAF-84058 entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrags eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen.
(1) Eine erneute Belehrung des Schuldners nach Eingang des zweiten gestellten Eröffnungsantrags bei noch anhängigem erstem Eröffnungsantrag war – so der BGH – nicht erforderlich. Vielmehr durfte das Insolvenzgericht davon ausgehen, dass dem Rechtsbeschwerdeführer als einem verständigen und gewissenhaften Schuld...