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Merkblatt zur Kassenbuchführung
Die OFD Karlsruhe hat mit Datum vom 31. 10. 2016 ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung herausgegeben. Darin führt die OFD u. a. aus:
1. Einzelaufzeichnungspflicht
Beim Einsatz von elektronischen Kassen sind grds. alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzuzeichnen. Dies gilt nicht nur für Buchführungspflichtige, sondern auch für sog. Einnahmen-Überschussrechner. Alle Einzeldaten, die durch die Nutzung der Kasse entstehen, müssen während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Neben den vorgenannten Journaldaten sind u. a. auch die Auswertungs-, Programmier-, Stammdatenänderungsdaten sowie Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen aufzubewahren.
2. Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüs...