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Bilanzierung von Wirtschaftsgütern beim Übergang zur Buchführung (Übergangsbilanz)
Die OFD Frankfurt/M. hat zur Bilanzierung von Wirtschaftsgütern beim Übergang zur Buchführung Stellung genommen ( NWB UAAAF-85904).
Ein Bilanzansatz ist nicht fehlerhaft, wenn er zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der aktuellen BFH-Rechtsprechung entspricht. Ändert sich später die BFH-Rechtsprechung, so ist diejenige Bilanz zu berichtigen, in der die Änderung erstmals berücksichtigt werden kann. Die fehlerhaften Bilanzansätze sind grundsätzlich erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat. Der erfolgswirksamen Bilanzberichtigung steht dann nicht entgegen, dass der Gewinn im Zeitpunkt des Anfalls der Aufwendungen nach § 13a EStG (oder durch Gewinnschätzung nach § 162 AO) ermittelt wurde.
Eine Änderung der Ü...