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STFAN Nr. 12 vom Seite 15

Bewertung und Besteuerung von Sachbezügen

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

In diesem Beitrag werden die Sachbezüge, insbesondere deren Bewertung und Besteuerung dargestellt. Aufgrund der Komplexität kann dabei nur ein Überblick gegeben werden.

Allgemeines

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Zu den nicht in Geld bestehenden Einnahmen zählen die Sachbezüge. Das Gesetz zählt hierbei auf: die Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Info

Zu den nicht in Geld bestehenden Vorteilen zählen auch Rechte.

Beispiele für Sachbezüge
  • Kfz-Nutzung des Arbeitnehmers für Privatfahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/Unterkunft (auch dann, wenn der Veräußerer nicht der Arbeitgeber, sondern ein mit diesem verbundenes Unternehmen ist)

  • Aufmerksamkeiten (lohnsteuerfrei bis zu 60 € brutto [= Freigrenze]; R 19.6 LStR)

  • Zurverfügungstellung von Ferienwohnungen zu Erholungszwecken

  • Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen

  • Vom Arbeitgeber finanzierter Erwerb der Fahrerlaubnis. Beachte: Bei eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers liegt kein geldwerter Vorteil vor (...