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RENO Nr. 12 vom Seite 26

Verjährung

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

Nur kontinuierliches Training führt zum Erfolg – nicht nur im Sport, sondern auch in der Ausbildung. Deshalb bieten wir Ihnen in dieser Rubrik regelmäßig Trainingseinheiten zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten oder Prüfungen an. In diesem Monat geht es im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde um das Thema „Verjährung“. Testen Sie sich selbst und vergleichen Sie Ihre Ergebnisse anschließend mit der Musterlösung.

Zusammenfassende Übersicht


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Begriff
Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, innerhalb welcher ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Wirkungen der Verjährung
Mit dem Eintritt der Verjährung erlischt der Anspruch nicht (anders als im Steuerrecht, vgl. § 47 AO i. V. mit § 232 AO), sondern bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung gem. § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern (Leistungsverweigerungsrecht). Hat der Schuldner eine verjährte Forderung erfüllt, so kann er das Geleistete nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB), weil der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt.
Regelmäßige Verjährungsfrist
3 Jahre
(§ 195 BGB)
Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Betrifft die meisten Ansprüche!
Sonderregelun...