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Umsatzsteuer | Errichtung eines Gebäudes durch Umbau eines Altbaus (§ 9 Abs. 2, § 27 Abs. 2 UStG 1993)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der grundlegende Umbau eines Altbaus steht dann der Errichtung eines (neuen) Gebäudes i. S. der Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 UStG 1993 gleich, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben oder wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt. Im entschiedenen Fall war durch den Umbau aus einem ehemaligen Eisenbahnverwaltungsgebäude ein moderner Gebäudekomplex mit zeitgemäß hergerichteten Schulungs-, Arzt- und Wohnräumen entstanden. Die Nutzung als Schulungszentrum und Arztpraxis unterscheidet sich nach Ansicht des Senats nicht so grundlegend von der früheren Nutzung zu Eisenbahnverwaltungszwecken, dass...