1. Erklären die maßgeblichen Beteiligten an der Gründung einer Societas Europaea - SE (hier eine deutsche GmbH und eine britische Ltd. und die künftige SE) weder Arbeitnehmer zu haben noch solche jemals beschäftigen zu wollen, so stellt der fehlende Nachweis der Arbeitnehmerbeteiligung ein Eintragungshindernis nach Art. 12 Abs. 2 SE-VO nicht dar.
2. Die unter 1. genannten Grundsätze gelten auch für die Gründung einer Tochter-SE als "Vorratsgesellschaft".
3. Zur Frage einer Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Ausstattung der Vorrats-SE mit einem Arbeitnehmer beschäftigenden Unternehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AG 2009 S. 629 Nr. 17 DNotZ 2009 S. 699 Nr. 9 ZIP 2009 S. 918 Nr. 19 MAAAF-87304
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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.03.2009 - I-3 Wx 248/08
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