Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Staatsangehörigen bei beschränkt inländischer Steuerpflicht
Ausschluss des Antragsrechts ist verfassungsgemäß und europarechtskonform
Leitsatz
1. Ein Staatsangehöriger der USA kann keinen Antrag auf Durchführung der Veranlagung für beschränkt steuerpflichtige Personen
nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b EStG stellen; denn dieser setzt gem. § 50 Abs. 2 S. 7 EStG voraus, dass der Antragsteller
Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Staates ist, auf den das Abkommen
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anwendung findet.
3. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung ergibt sich auch nicht aus Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels und
Schifffahrtsvertrages zwischen der BRD und den USA.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 45 DStRE 2018 S. 133 Nr. 3 EFG 2016 S. 1980 Nr. 23 IStR 2017 S. 329 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 3/2017 S. 82 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 163 PIStB 2017 S. 92 Nr. 4 CAAAF-87102
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.06.2016 - 6 K 1213/14
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