Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außenprüfung | Anschlussprüfung grundsätzlich zulässig
Das FA darf bei einem Mittelbetrieb eine Anschlussprüfung anordnen und muss dies nicht besonders begründen. Dies ist erst dann ermessensfehlerhaft, wenn es willkürlich oder schikanös ist oder gegen das Übermaßverbot verstößt.
Der [i]FA ordnete zweite Anschlussprüfung anKläger unterhielt ab 2004 zunächst einen sog. Kleinbetrieb, ab 2007 einen Mittelbetrieb, ab 2010 einen Großbetrieb und ab 2013 wieder einen Mittelbetrieb. Zunächst kam es zu zwei Außenprüfungen für die Zeiträume 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007. Anschließend ordnete das FA eine Anschlussprüfung für den Zeitraum 2008 bis 2010 an, gegen die sich der Kläger nun aber wehrte.
Der [i]AO verbietet keine AnschlussprüfungBFH hielt die Prüfungsanordnung für rechtmäßig: Das Gesetz stellt in § 193 AO nämlich keine weiteren Anforderungen an eine Außenprüfung auf und verbietet Anschlussprüfungen nicht...