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BFH 13.07.2016 VIII R 56/13, BBK 23/2016 S. 1130

Steuerrecht | Betriebsbezogene Beträge nach § 7g EStG und § 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft unterhält als Personengesellschaft nur einen einzigen Betrieb, der alle Filialen oder Kanzleien umfasst. Betriebsbezogene Vorteile werden daher nur einmal gewährt, z. B. der Investitionsabzugsbetrag von 200.000 € pro Betrieb gemäß § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG oder der Sockelbetrag von 2.050 € beim Zinsabzug gemäß § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG.

Im [i]Betriebsbezogene Vergünstigungen werden nur einmal gewährtStreitfall betrieb eine Partnerschaftsgesellschaft drei Anwaltskanzleien, deren Gewinn im Innenverhältnis getrennt ermittelt wurde. Der BFH erkannte die im Streitjahr 2002 gebildeten drei Ansparrücklagen zu je 154.000 € und damit insgesamt 462.000 € nur einmal in Höhe von 154.000 € an. Auch berücksichtigte der BFH den Sockelbetrag von 2.050 € bei der Berechnung des abziehbaren Zinsaufwands nach § 4 Abs. 4a EStG nur einmal. [i]Regelungen im Innenverhältnis unbeachtlichDenn auf die getrennte Gewinnermittlung der Kanzle...

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