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EuGH 20.10.2016 C-24/15, BBK 23/2016 S. 1127

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit trotz fehlender USt-IdNr.

Nach dem EuGH kann die Umsatzsteuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Verbringung auch dann gewährt werden, wenn der Unternehmer die USt-Identifikationsnummer des anderen EU-Staats nicht vorlegt. Voraussetzung ist aber, dass die Ware in den anderen EU-Staat gelangt ist und dass sich der Unternehmer nicht an einer USt-Hinterziehung beteiligt hat.

Im [i]Verbringung des Kfz nach SpanienStreitfall hatte ein deutscher Kfz-Händler ein Kfz nach Spanien gebracht, wo er es später verkauft hat. Er konnte eine USt-Identifikationsnummer seines in Spanien gelegenen Unternehmensteils nicht vorlegen. Das FA versagte daher die Umsatzsteuerfreiheit.

Der EuGH [i]Neutralität der Umsatzsteuer betont den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerfreiheit darf nicht allein mit dem Fehlen formeller Voraussetzungen w...

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