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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 20 | Au-pair-Aufenthalt: Sprachunterricht von weniger als 10 Stunden wöchentlich

Im Einzelfall kann auch ein begleitender Sprachunterricht im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses von durchschnittlich unter zehn Stunden wöchentlich ausnahmsweise als Berufsausbildung gewertet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt oder neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten unternommen werden.

Auch zum Kindergeld haben wir eine interessante Entscheidung für Sie ausgewählt.

Bei einem Au-pair-Aufenthalt im Ausland haben die Eltern bekanntlich Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind an einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht teilnimmt. Der Unterricht muss nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche Ausbildung rechtfertigen und grundsätzlich mindestens zehn Stunden je Woche umfassen. Dabei ist eine Durchschnittsbetrachtung für die Dauer des gesamten Aufenthalts anzustellen.

Wie sieht es aus, wenn der Sprachunterricht eines Kindes im Durchschnitt nur 8,6 Stunden ausmacht, die magische Zehn-Stunden-Grenze aber überschritten wird, wenn die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einbezo...

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