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Track 08-10 | Selbstanzeige: Neuer Anwendungserlass klärt wichtige Praxisfragen
Mit dem AO-Änderungsgesetz waren die Rahmenbedingungen für die Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen ab 2015 deutlich verschärft worden. Das FinMin. Nordrhein-Westfalen hat jüngst wichtige Praxisfragen zu der Neuregelung geklärt. Wir informieren Sie u.a. über folgende Aspekte: Geringfügigkeitsgrenze von 5 %, Berichtigungszeitraum („10-Jahreszeitraum”), Sperrwirkung bei steuerlicher Prüfung und bei Nachschauen, Ermittlung der „25.000 €-Grenze”.
Track 08 | Geringfügigkeitsgrenze von 5 %
Höhere Hürden bei der strafbefreienden Selbstanzeige erschweren den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. – Das war der Tenor eines umfassenden Beitrags in unserer März-Ausgabe 2015, mit dem wir Sie über die Verschärfungen durch das „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung” informiert haben. Fast zwei Jahre später ist es jetzt Zeit für ein Update. Eine Facharbeitsgruppe hat nämlich auf der Bund-Länder-Ebene wichtige Praxisfragen geklärt. Die Ergebnisse sind eingeflossen in einen Anwendungserlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltungsanweisung ist sicher Pflichtlektüre für alle Kollegen, die mit Selbstanzeigen zu tun haben. Auf alle 19 in dem Erlass angespro...