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Adoption Volljähriger im Rahmen der Nachfolgeplanung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAF-86645 Im Zeitalter von immer häufigeren Patchwork-Familien kann die Adoption eines Volljährigen ein wichtiges Instrument im Rahmen der Nachfolgeplanung sein. An die Adoption ist in der Beratungspraxis insbesondere dann zu denken, wenn die Beteiligten ohnehin schon faktisch in einem „Eltern-Kind-Verhältnis“ leben. In solchen Fällen eröffnet die Adoption die Möglichkeit, die Folgen des bereits faktisch vorhandenen Sachverhalts unter rechtlichen Schutz zu stellen und die emotional nahestehenden Personen auch im rechtlichen Sinne leiblichen Verwandten gleichzustellen. Die Adoption ist allerdings kein Selbstläufer, sondern muss sorgfältig vorbereitet werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Voraussetzungen
[i]Annahme ist sittlich gerechtfertigt bei Eltern-Kind-VerhältnisDie Adoption wird vom Familiengericht nur dann ausgesprochen, wenn das Gericht vom Vorliegen eines Eltern-Kind-Verhältnisses überzeugt ist. Dieses setzt eine auf Dauer angelegte, unbedingte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand voraus, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten, d. h. mit Beistandsgemeinschaft und emotionaler Verbundenheit. Es ist zweckmäßig, das Datenmaterial für das Familiengericht aufzubereiten und ...