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Adoption Volljähriger im Rahmen der Nachfolgeplanung
Voraussetzungen, Verfahren und Folgen
Im Zeitalter von immer häufigeren Patchwork-Familien kann die Adoption eines Volljährigen ein wichtiges Instrument im Rahmen der Nachfolgeplanung sein. Durch die Adoption wird zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Verwandtschaftsverhältnis begründet. In der Folge erhält der Anzunehmende ein gesetzliches Erbrecht und wird auch schenkungsteuerlich wie ein Abkömmling behandelt, insbesondere hinsichtlich Steuerklasse und Freibetrag. Als Reflexwirkung des gesetzlichen Erbrechts werden auch Pflichtteilsansprüche von anderen Familienmitgliedern reduziert, was durchaus als Nebenmotiv eine Rolle spielen kann. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, das Verfahren und die Folgen einer Adoption eines Volljährigen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Voraussetzungen
Die Adoption Volljähriger ist in den §§ 1767 ff. BGB geregelt, die zwar einige Besonderheiten vorsehen, aber doch im Wesentlichen auf die Vorschriften über die Adoption Minderjähriger verweisen (vgl. § 1767 Abs. 2 BGB).
[i]Annahme muss sittlich gerechtfertigt sein Die größte zu nehmende Hürde regelt § 1767 Abs. 1 BGB. Demnach kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies...