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Gemischt genutzte Gebäude – Welcher (Vorsteuer-)Schlüssel passt zum neuen Schloss?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAF-86644 Der NWB NAAAF-82840 erneut zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden entschieden. Mit seinem Urteil bestätigt der BFH die bisherige Rechtsprechung und Praxis und beantwortet die Grundfragen zur Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Gebäuden. Ausgehend von den Ausführungen des , Grundstücksgemeinschaft Rey NWB CAAAF-75425) gibt der BFH vor, dass zunächst das Aufteilungsobjekt und sodann der hierauf anzuwendende Vorsteuerschlüssel zu bestimmen sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Aufteilungsobjekt bei Gebäuden
[i]1. Stufe der VorsteueraufteilungBei Gebäuden ist zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen zu unterscheiden. Für Anschaffungs-/Herstellungskosten gilt die Ein-Topf-Theorie, d. h. die gesamten Kosten bilden ein einheitliches Aufteilungsobjekt. Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Nutzung des gesamten Gebäudes. Für Erhaltungsaufwendungen gilt hingegen der Grundsatz der Einzelzurechnung. Jede Eingangsleistung ist eigenständiges Aufteilungsobjekt und vorrangig einzelnen Gebäudeteilen zuzuordnen (vgl. NWB NAAAF-82840, Rn. 32 bis...