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Bankrecht | Allgemeines Bearbeitungsentgelt in Unternehmensdarlehensvertrag zulässig
Ein in einem Unternehmensdarlehensvertrag im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des bisherigen Kreditengagements formularmäßig vereinbartes Bearbeitungsentgelt ist nicht als laufzeitabhängiges Entgelt für die Kapitalnutzung oder einer rechtlich nicht geregelten zusätzlichen Sonderleistung anzusehen (vgl. NWB NAAAE-67693; NWB LAAAF-71430). Deshalb ist es zwar als kontrollfähige Preisnebenabrede einzuordnen, stellt aber auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers dar und hält damit auch einer Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB) stand.
Erst kürzlich hat neben dem OLG Celle (Urteil vom - 3 U 113/15) auch das OLG Frankfurt/M. (Urteil vom - 3 U 110/...