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Online-Nachricht - Freitag, 25.11.2016

Keine gewerbliche Prägung einer GbR, an der natürliche Personen beteiligt sind

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der eine Kapitalgesellschaft und eine oder mehrere natürliche Personen beteiligt sind, ist nicht gewerblich geprägt. Sie erzielt daher nicht bereits aufgrund ihrer Beteiligungsstruktur gewerbliche Einkünfte.

Hintergrund: Nach dem Gesetz sind Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen auch dann gewerblich, wenn sie gar keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sondern nur vermögensverwaltend tätig sind. So geht der Gesetzgeber von einer sog. gewerblichen Prägung aus, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter der Personengesellschaft sind und nur diese Kapitalgesellschaften zur Geschäftsführung befugt sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine GmbH & Co. KG, deren Komplementärin, ...