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LSG Hessen Beschluss v. - L 7 AS 565/16 B ER

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU 2004 § 2 Abs. 2 Nr. 1a; EUV 492/2011 Art. 10; SGB XII § 21; SGB XII § 23; SGG § 75

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das aus Art. 10 (VO) 492/2011 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines Unionsbürgers, der in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist oder war, zum Schulbesuch ist kein weiteres Aufenthaltsrecht im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II und steht dem Leistungsausschluss daher nicht entgegen.

2. Eine regelhafte Ermessensreduzierung auf Null nach Ablauf eines sechsmonatigen Aufenthalts im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII findet nicht statt.

Fundstelle(n):
FAAAF-86826

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LSG Hessen, Beschluss v. 31.10.2016 - L 7 AS 565/16 B ER

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