Tatsächliche Verständigung: Belehrungspflicht des FA?
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung.
Unwirksam ist eine tatsächliche Verständigung nur, wenn sie zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Das kann
der Fall sein, wenn es auf einem schweren Überlegungs- oder Systemfehler beruht oder wenn das Ergebnis eindeutig von dem abweicht,
was mit der Verständigungsvereinbarung von allen Beteiligten gewollt war.
Es ist bei einer tatsächlichen Verständigung nicht erforderlich, dass das FA den Stpfl. über die Höhe der steuerlichen Auswirkungen
belehrt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2016 S. 429 Nr. 12 AAAAF-86618
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.09.2016 - 13 K 39/15
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