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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 8/16

Gesetze: EStG § 10 Abs. 4

Einkommensteuer: Berücksichtigung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung als Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

  1. Zum Begriff der Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG.

  2. § 10 Abs. 4 EStG ist nicht verfassungswidrig. Weder verletzen die beschränkte Abziehbarkeit von Versicherungsbeiträgen noch der – hier vollumfängliche - Ausschluss des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen aufgrund von § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG das GG.

  3. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Beiträge zu in § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten Kranken- und Pflegeversicherungen wie die in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG geregelten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen” steuerlich freizustellen.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 13
DStRE 2017 S. 722 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2016 S. 2627
SAAAF-86612

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.03.2016 - 10 K 8/16

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