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Gebühr für die (bloße) Änderung der inländischen Geschäftsadresse im Handelsregister
Da die Eintragung einer Änderung der inländischen Geschäftsadresse einer Kommanditgesellschaft – ohne gleichzeitige Sitzverlegung – im Handelsregister nur eine Tatsache ohne wirtschaftliche Bedeutung betrifft, ist gem. NWB PAAAF-80664, damit auch nur der ermäßigte Gebührenansatz nach der Gebührenordnung zum Handelsregister gerechtfertigt.
Ebenso hat es auch das OLG Köln für den entsprechend reduzierten Gebührenansatz nach Nr. 2502 GV zur HRegGebV für eine GmbH gesehen; demgegenüber halten aber das NWB VAAAF-80662) sowie das I-3 Wx 152/13 und 153/13 NWB BAAAF-80660, NZG 2015 S. 279) den erhöhten (doppelten) Gebührenansatz bei der ...