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Steuerlatenzen bei Immobilien KG
I. Sachverhalt
Die I GmbH & Co. KG ist eine Immobiliengesellschaft, deren einzige Komplementärin die GmbH ist. Die I verpachtet Gewerbeimmobilien. Laufende Erträge erzielt sie ausschließlich aus Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. In größeren Zeitabständen kommt es zu kleineren Umstrukturierungen im Immobilienportfolio, indem etwa eine in die Jahre gekommene Immobilie durch eine neue ersetzt wird.
Entsprechende Umstrukturierungen in der Vergangenheit haben dazu geführt, dass auf einige neu angeschaffte Grundstücke (Grund und Boden sowie Gebäude) nach § 6b EStG stille Reserven übertragen wurden, die bei der Veräußerung von Bestandsgrundstücken aufgedeckt wurden. Als Folge von § 6b EStG liegt der handelsbilanzielle Wert einiger Grundstücke über dem steuerbilanziellen.
II. Fragestellung
Sind die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanzwert im Abschluss der KG passiv zu latenzieren?
III. Lösungshinweise
1. Anwendbarkeit von § 274 HGB
Die Steuerlatenzierung (im Einzelabschluss) ist in § 274 HGB und damit im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt. Der Zweite Abschnitt gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften (§ 264 HGB), sondern auch für haftungsbeschränkte Personengesellschaften i...