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Neue FAUB-Empfehlung zur Rundung des Basiszinssatzes
Überblick über die neue Rundungsempfehlung vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus
Seit dem wird der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank gem. § 247 BGB berechnet. Der aktuelle Basiszinssatz (seit ) beträgt nunmehr -0,88 %. Für Bewertungszwecke muss dabei ein eigenständiger Basiszinssatz ermittelt werden. In der Unternehmensbewertung ist zur Bestimmung des zugrundezulegenden Basiszinssatzes von (quasi-)risikolosen Anleihen auszugehen. Gemäß IDW S 1 i. d. F. 2008 wird hierbei auf die Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen. Die Basiszinssätze für Unternehmensbewertungen sind auf Basis einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung zu ermitteln. Grundlage hierfür bildet die laufzeitabhängige Effektivverzinsung von Nullkuponanleihen (Spot Rates), die mittels eines vereinfachten Bewertungsmodells barwertäquivalent zu einem Einheitszins verdichtet wird. Die in der (deutschen) Unternehmensbewertung verwendeten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank werden mittels börsentäglich veröffentlichter Parameter ermittelt und sind auf der Grundlage der Svensson-Methode Ausgangspunkt der Berechnung des Basiszinssatzes. Der bewertungsrelevante Basiszinssatz nach IDW S 1 ist – nach Empfehlung des Fachausschusses für Unternehmensb...