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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 17

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Aktualisiertes Verzeichnis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gerald Eilts

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Arbeitnehmer und Arbeitgeber der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets automatisch erfasst, ohne dass die betroffenen Unternehmen dagegen etwas unternehmen könnten.

Die einschlägige Kenntnis der entsprechenden Tarifverträge ist nicht nur für arbeitsrechtliche Fragen hilfreich, sondern sehr oft auch für eine korrekte Umsetzung der Entgeltabrechnung von großer Bedeutung. Auch die Gerichtsbarkeit stellt in diversen Urteilen immer wieder klar, dass es die Pflicht von Arbeitgebern, Steuerberatern und Entgeltabrechnern ist, die geltenden Vorschriften zu kennen. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und der Inhalt der Tarifverträge seien schließlich für alle einsehbar.

I. Aktualisiertes Verzeichnis beim BMAS

Seit dem gibt es ein aktualisiertes Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge, das auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter http://go.nwb.de/6ffaz zur Verfügung steht. Alternativ gelangt man zu dem Verzeichnis, indem man www.bmas.de aufruft, dann zunächst unter der Rubrik „Themen...

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Allgemeinverbindliche Tarifverträge

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