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Online-Nachricht - Dienstag, 22.11.2016

Erhaltungsaufwand bei Umwandlung eines Büros in eine Wohnung

Der Umbau von Büroflächen in Wohnungen durch das Versetzen von Wänden und Erneuerung der Badezimmer führt zu sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand, wenn die Grundfläche nicht erweitert wird, die Substanz nicht vermehrt wird und keine neuen Bestandteile eingebaut werden. Es liegen dann keine Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB vor.

Streitfall: Die Kläger hatten drei nebeneinander liegende Eigentumswohnungen, die mit Bad und Küche ausgestattet waren, an eine Versicherung als Büro vermietet. Nachdem die Versicherung ausgezogen war, erneuerten die Kläger die Bäder und die Elektrik; außerdem trennten sie zwei der drei Wohnungen durch eine Wand.

Entscheidung: Das FG lehnte die Anerkennung von Herstellungskosten ab:

  • Nur die Einfügung einer Wand führte zu Herstellungskosten, weil ...