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Online-Nachricht - Montag, 14.11.2016

Lohnsteuer | Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2017 (BMF)

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2017 bekannt gemacht ().

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Programmablaufpläne berücksichtigen bereits die für 2017 vorgesehenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.820 €), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.678 € bzw. 7.356 €).

  • Treten diese Änderungen nicht am in Kraft, ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer gleichwohl zutreffend auf Basis der mit diesem BMF-Schreiben bekannt gemachten Programmablaufpläne.

  • Zum weiteren Verfahren ergeht dann ein gesondertes BMF-Schreiben mit Anweisungen zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nach Bekanntmachung geänderter Programmablaufpläne.

Hinweis

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
EAAAF-86138