Keine stichtagsbezogen e Betrachtung
auf den Veräußerungszeitpunkt in Fällen der gewinn- oder umsatzabhängigen
Kaufpreisforderungen
Leitsatz
1. Der erkennende Senat schließt
sich der Rechtsansicht des FG München an, wonach die Anwendungsvorschrift
des § 34 Abs. 7 Nr. 2 KStG auf den Zeitpunkt der Entstehung der
Gewinne abstellt, nicht jedoch auf den Zeitpunkt des zugrundeliegenden
dinglichen Rechtsgeschäfts.
2. In den Fällen der gewinn-
oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen ist keine stichtagsbezogen
Betrachtung auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen, sondern maßgeblich
ist in diesen Fällen die Realisation des Veräußerungsentgelts, weil
der Veräußerer die Gewinne erst im Zuflusszeitpunkt erzielt. Dies
gilt auch für die Beurteilung der Veräußerungsgewinne im Rahmen
von § 8b Abs. 2 KStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1987 Nr. 23 GmbH-StB 2017 S. 23 Nr. 1 KÖSDI 2017 S. 20160 Nr. 2 UAAAF-86111
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.09.2016 - 6 K 67/15
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