Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung:
Prämien wertlos gewordener Knock-out-Optionen keine Werbungskosten
nach altem Recht
Leitsatz
1. Ein Bekanntgabemangel, der
in der Übersendung eines Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen
unter Nichtbeachtung einer Bekanntgabevollmacht eines Steuerberaters
liegt, wird durch die Weiterleitung des Steuerbescheids an den Bevollmächtigten
geheilt.
2. Verfällt eine Option automatisch
mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde
liegenden Basiswert (Knock-out-Option), ist der Tatbestand des §
23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. nicht erfüllt. Die neuere Rechtsprechung
des BFH trägt den veränderten Grundstrukturen nach Einführung der
Abgeltungssteuer Rechnung und ist auf die alte Rechtslage nicht
übertragbar.
Fundstelle(n): JAAAF-86106
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.08.2016 - 2 K 84/16