1) Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können zu gewerblichen Einkünften führen. Das Pokerspiel ist kein bloßes Glücksspiel,
weil aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen feststeht, dass bei einem Pokerturnier nicht das Zufallsmoment,
sondern das Geschicklichkeitsmoment und die Spielerfahrung ausschlaggebend sind. Dies gilt jedenfalls für solche Spieler,
deren Fähigkeiten über diejenigen eines Durchschnittsspielers hinausgehen.
2) Gewinne aus der Teilnahme an sog. Cash Games (u.a. Black Jack) können zu gewerblichen Einkünften führen, wenn sie in wirtschaftlichen,
örtlichen und sachlichen Zusammenhang mit der gewerblichen Pokertätigkeit erzielt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1864 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2017 S. 9 FAAAF-86087
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FG Münster, Urteil v. 18.07.2016 - 14 K 1370/12 E,G
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