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Die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in der steuerlichen Abwehr- und Gestaltungsberatung
Anwendungsmöglichkeiten, offene Fragen, Probleme
[i]Weiss, NWB 42/2016 S. 3148 § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG enthält die sog. Abfärberegelung, nach der als einheitlicher Gewerbebetrieb in vollem Umfang die Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt, die entweder auch eine Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt (erste Alternative, sog. Seitwärtsinfektion) oder aus einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht (zweite Alternative, sog. Aufwärtsinfektion). Im Regelfall versuchen Steuerpflichtige, die mit dieser Regelung verbundene Steuerfolge der Erzielung gewerblicher Einkünfte (sog. Abfärbewirkung) zu vermeiden. In Ausnahmefällen bietet gerade die zweite Alternative die Möglichkeit zur Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven, wenn beispielsweise aufgrund von zivilrechtlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrags die gewerbliche Prägung der Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entfallen und es folglich zur Entnahme aller Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen kommen würde. Entsprechendes gilt, wenn die Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung der Beteiligungen an der Personengesellschaft hergestellt werden sollen. [i]FG Baden-Württemberg vom 22. 4. 2016 - 1...