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Steuerrecht | Investitionsabsicht und Finanzierungszusammenhang (§ 7g EStG)
Der Unternehmer trägt in Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 2015 die Beweislast für seine Investitionsabsicht, wenn er einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden will. Die Anforderungen an den Nachweis dieser Absicht hängen vom Einzelfall ab.
Nach Ansicht des BFH ist die spätere Durchführung der Investition durchaus ein Indiz für die am 31. 12. bestehende Investitionsabsicht. Umgekehrt kann das Unterbleiben der Investition aber ein [i]Durchführung der Investition als Indiz Indiz für eine fehlende Investitionsabsicht sein. Unbeachtlich ist, ob der IAB bereits bei Abgabe der Steuererklärung geltend gemacht wird oder erst nachträglich im Einspruchsverfahren oder nach Beendigung der Außenprüfung oder nach Durchführung der Investition. Ebenfalls unbeachtlich ist es, ob der IAB Mehrergebnisse aufgrund einer ...