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BFH 22.03.2016 VIII R 10/12, BBK 22/2016 S. 1078

Steuerrecht | Abgetrennter Arbeitsbereich steuerlich nicht als Betriebsausgabe absetzbar

Ein Arbeitsbereich, der lediglich durch ein Sideboard oder eine Anrichte vom Wohnbereich abgetrennt ist, wird steuerlich nicht anerkannt. Die auf den Arbeitsbereich entfallenden Kosten sind daher nicht als Betriebsausgaben absetzbar.

[i]Arbeitsbereich war durch Sideboard vom Wohnzimmer getrennt Im Streitfall ging es um ein Wohn- und Esszimmer, das zugleich als Arbeitszimmer genutzt wurde. Der Arbeitsbereich war durch ein 1 Meter hohes Sideboard vom Wohnbereich abgetrennt und wie ein Arbeitszimmer eingerichtet.

[i]Keine nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung Nach dem BFH wird der gesamte Raum sowohl privat, nämlich als Wohn- und Esszimmer, als auch betrieblich, nämlich als Arbeitsbereich, genutzt. Damit fehlt es an der nahezu ausschließlich betrieblichen Nutzung, die für einen Betriebsausgabenabzug nötig ist.

Hinweis:

[i]Kleinste Einheit eines Arbeitsbereichs Der BFH stellt klar, dass die kleinste Einheit, die steuerlic...

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