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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 4

Das Flexirentengesetz

Neue Regeln beim Hinzuverdienst zur Rente

Gerald Eilts

Am ist das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom “ im Bundesgesetzblatt auf Seite 2838 verkündet worden. Es tritt in Teilen bereits am , im Übrigen am in Kraft. Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Die Neuregelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung, daher sind die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammengefasst.

I. Altersrente und Hinzuverdienst – neue Regeln ab

1. Die Rechtslage bis zum

a) Vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente

Neben dem Bezug einer Altersvollrente ist ein rentenunschädlicher Hinzuverdienst nur bis zu einem Betrag von 450 € monatlich möglich (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 3 Nr. 1 SGB VI a. F.); an zwei Monaten im Jahr darf diese Grenze um weitere 450 € überschritten werden, unabhängig von der Ursache der Überschreitung. Damit sind problemlos Son...

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