USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 1

Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Europäische Kommission hat am 1. 12. 2016 eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen. Mit den Vorschlägen soll es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, erleichtert werden, Waren und Dienstleistungen online zu kaufen und zu verkaufen.

Indem ein EU-weit einheitliches Portal für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer („einzige Anlaufstelle“) eingeführt wird, sollen die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften deutlich verringert werden. Zudem sollen die neuen Vorschriften gewährleisten, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Ländern führen soll.

Außerdem löst die Kommission ihre Zusage ein, den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, dieselben Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen zu erheben wie auf die entsprechenden Printveröffentli­chungen.

Der Vorschlag zu den elektronischen Veröffentlichungen kann direkt nach der Zustimmung des Rates in Kraft treten. Hinsichtlich des Vorschlags zur Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel sind erste Reformen bereits für 2018 vorgesehen. Andere Maßnahmen werden erst in 2021 eingeführt, da IT-Systeme entwickelt werden müssen.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 23 / 2016 Seite 1
CAAAF-85949