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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (BFH)
Der V. Senat des BFH hat dem EuGH drei Fragen zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen vorgelegt ().
Der BFH möchte vom EuGH folgende drei Fragen geklärt haben:
Sind die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i. S. des EuGH-Urteils „Firin“ () rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen?
Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der zeitgleichen Entstehung des Steueranspruchs und des Rechts auf Vorsteuerabzug gem. Art. 167 MwStSystRL und der ihnen nach Art. 185 Abs. 2 Unterabs. 2 und nach Art. 186 MwStSystRL zustehenden Regelungsbefugnisse berechtigt, die Berichtigung von Steuer und Vorsteuerabzug gleichermaßen von einer Rückzahlung der Anzahlung abhängig zu machen?
Muss das für den Anzahlenden zuständige Finanzamt dem Anzahlenden die Umsatzsteuer erstatten, wenn er vom Anzahlungsempfänger die Anzahlung nicht zurückerhalten kann? Falls ja, muss dies im Festsetzungsverfahren erfolgen oder reicht hierfür ein gesondert...