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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 7 AS 484/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage umfasst auch die Anordnung über die Aufhebung der Vollziehung nach § 86b Abs. 1 S. 2 SGG.

2. Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII beim Sozialhilfeträger wirkt auch als Antrag auf Arbeitslosengeld II nach § 37 SGB II gegenüber dem Grundsicherungsträger.

Fundstelle(n):
ZAAAF-85775

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.09.2016 - L 7 AS 484/16 B ER

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