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Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer Beteiligungsgesellschaft
Eine Personengesellschaft, die nur Einkünfte aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Tochter-Personengesellschaften erzielt, ist erst ab dem Zeitpunkt gewerbesteuerpflichtig, ab dem die Tochter-Personengesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Einnahmen und Ausgaben vor diesem Zeitpunkt unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer, sondern nur der Einkommensteuer bei ihren Gesellschaftern.
Hintergrund: Eine Personengesellschaft, die an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt ist und Beteiligungseinkünfte erzielt, ist kraft Gesetzes gewerblich tätig, selbst wenn sie sonst keine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Sachverhalt: Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG und als sog. Dachfonds tätig. Sie sammelte ab 2005 von Investoren Kapital ein, das sie bei ihren sechs ...