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Entschädigung für Stromleitung auf dem Grundstück
Die Entschädigung eines Energieunternehmens an einen Grundstückseigentümer für die Duldung einer Stromleitung, die über das Grundstück geführt wird, und die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist steuerpflichtig. Sie gehört bei dem Grundstückseigentümer zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Hintergrund: Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören insbesondere Miet- und Pachteinnahmen. Gehören Einnahmen nicht zu den Vermietungseinkünften, können sie als sog. sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein.
Sachverhalt: Der Kläger war Eigentümer eines selbst genutzten Grundstücks. Ein Stromversorgungsunternehmen wollte eine Hochspannungsleitung errichten, die über das Grundstück des Klägers führen sollte; ein Mast sollte auf ...