Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übertragung von Beteiligungen mit gegenläufiger Put- und Call-Option
Handels- und steuerrechtliche Implikationen der Doppeloption
Dieser Beitrag setzt sich mit den handelsrechtlichen als auch steuerlichen Rechtsfolgen im Rahmen der Übertragung von Beteiligungen unter Abschluss gegenläufiger Put- und Call-Optionen auseinander. Zunächst erfolgt eine Darstellung des für die Bilanzierung von Beteiligungen maßgeblichen wirtschaftlichen Eigentums. Hieran anknüpfend werden die handels- sowie steuerbilanziellen Rechtsfolgen der Übertragung von Beteiligungen mit gegenläufigen Put- und Call-Optionen analysiert.
Feldgen, Anschaffungskosten von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, NWB 26/2015 S. 1922 NWB BAAAE-92340
Was ist der wirtschaftliche Gehalt von sog. Doppeloptionen in Unternehmenstransaktionen?
Wie bestimmt sich das wirtschaftliche Eigentum im Handelsrecht sowie im Steuerrecht?
In welchen Fällen geht das wirtschaftliche Eigentum bei aufschiebend bedingt geschlossenen Anteilsübertragungsverträgen bereits auf den Erwerber über?
I. Einleitung
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen werden häufig Optionsrechte vereinbart, aufgrund derer dem Käufer ein Anspruch auf den Erwerb weiterer Anteile eingeräumt wird (Call-Option) bzw. dem Veräußerer das Recht zusteht, zukün...